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   OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 2 L 4536/94   

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OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 2 L 4536/94 (https://dejure.org/1996,10647)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.10.1996 - 2 L 4536/94 (https://dejure.org/1996,10647)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 2 L 4536/94 (https://dejure.org/1996,10647)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Lüneburg - 1 A 107/93
  • OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 2 L 4536/94
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 40.94

    Anspruch auf eine Stellenzulage sowie eine Aufwandsentschädigung - Abnahme der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 2 L 4536/94
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 40.94 - (Buchholz 240.1, Nr. 15 zur BBesO) für den Fall einer aus dem ATN-Katalog gestrichenen Tätigkeit, dort eines amtlich anerkannten Prüfers für Kraftfahrzeug- Fahrerlaubnisse, die materiellen Voraussetzungen der Vorbemerkung "Ausbilder" oder "Führer" untersucht und im Ergebnis verneint.
  • VG Lüneburg, 16.12.1998 - 1 A 153/96

    Anspruch auf Stellenzulage (Außen- und Geländedienst) nach Vernichtung

    Denn der Zu- oder Aberkennung einer Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer (ATN) kommt lediglich - wie hier von der Beklagten verkannt worden ist - eine deklaratorische , nicht aber rechtsbegründende Bedeutung zu (BVerwG, aaO.; Nds. OVG, aaO, S. 1o des Urteilsabdrucks; Nds. OVG, Urt. v. 22.1o.1996 - 2 L 4536/94 - ).

    Das könnte dafür sprechen, mit dem 2. Senat (Urt. v. 22.1o.1996 - 2 L 4536/94 -) anzunehmen, daß auch ein Dienst "auf Wegen und Betonflächen des Kasernengeländes" als militärischer Außendienst im Sinne der spezifisch militärischen Anforderungen anzusehen ist.

  • VG Lüneburg, 16.10.1997 - 1 A 27/96

    Entzug einer Außendienstzulage nebst Aufwandsentschädigung; Tätigkeit als

    Das steht mit den gesetzlichen Regelungen und der einschlägigen Rechtsprechung des OVG Lüneburg nicht im Einklang (vgl. dazu dessen Urt. v. 22.10.1996 - 2 L 4536/94 -).

    Insoweit sei auf das Urteil des BVerwG v. 24.08.1995 (Buchholz 240.1 Nr. 15 BBesO) sowie das des OVG Lüneburg v. 22.10.1996 (2 L 4536/94) verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2001 - 2 L 437/99

    Anerkenntnis; Beamter; Besoldung; Fürsorgepflicht; Fürsorgepflichtverletzung;

    Die Beklagte hat mit ihren Schreiben lediglich noch die Höhe des von dem Kläger geltend gemachten Schadens bestritten - wie u.a. durch die ausdrückliche Bezugnahme auf § 3 Abs. 6 BBesG in dem Schreiben vom 19. Januar 1994 zum Ausdruck kommt -, aber keine Einwendungen gegen die Berechtigung des Anspruchs dem Grunde nach mehr geltend gemacht; daher kann sie sich nunmehr nicht mehr auf ein fehlendes Verschulden oder eine (teilweise) Verjährung des Anspruchs (vgl. dazu Urteile des Nds. OVG v. 30.4.1996 - 5 L 7421/94 - NdsRpfl. 1996, 243 und v. 22.10.1996 - 2 L 4536/94 -) berufen.
  • OVG Saarland, 08.09.2006 - 1 Q 84/05

    Bewegungsgeld; Aufwendungsentschädigung; Verjährung

    Der Dienstherr verletzt deshalb selbst als Verursacher des Zahlungsrückstandes nicht die Fürsorgepflicht, wenn er sich später auf Verjährung beruft so OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22.10.1996 - 2 L 4536/94 -, juris, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.2.1993 - 4 S 2407/92 -, ZBR 1994, 287 = RiA 1994, 256.
  • VG Sigmaringen, 24.01.2005 - 5 K 417/04

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei Klage eines ausgeschiedenen

    Denn der praktische Fahrunterricht gehört zum Außendienst eines Ausbilders im Sinne der Zulagenregelung (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.10.1996 - 2 L 4536/94 - VG Lüneburg, Urteil vom 16.10.1997 - 1 A 27/96 -).
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